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ARS-CoV-2-Infektionsschutz Basismaßnahmenverordnung bis einschließlich 30.04.2022

06.04.2022

Ab dem 03.04.2022 können alle Sportlerinnen und Sportler des Landes Brandenburg wieder uneingeschränkt Sport treiben. Es gibt mit diesem Datum keine Zugangsbeschränkung mehr, weder beim Training noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch die Maskenpflicht fällt komplett weg.