Aktuelle Regelungen (28.02.2022)

28.02.2022

 

Die Gemeinde Neuenhagen hat uns die folgende Kurzanleitung zu den aktuellen Regeln zukommen lassen. Wir bitten um Beachtung!

 

Sportanlagen: 3G drinnen, kein Nachweis draußen!

 

Liebe Sportlerinnen und Sportler,


Bis zum Ablauf des 3. März gilt noch unverändert wie bisher für Sport auf bzw. in Sportanlagen: in geschlossenen Räumen 2G (zum Beispiel Sporthalle, Schwimmbad oder Fitnesscenter), unter freiem Himmel 3G (zum Beispiel Fußballplatz). Ausnahme: Für Individualsport unter freiem Himmel gibt es keine Nachweispflicht.

 

Ab dem 4. März gilt neu für die Sportausübung in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Für Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel muss dann kein Test- oder Immunisierungsnachweis mehr vorgelegt werden (gilt für alle Sportarten). Im Außenbereich gelten also insgesamt keine Zutrittsbeschränkungen mehr.

 

In geschlossenen Räumen müssen weiterhin medizinische Masken außerhalb der Sportausübung getragen werden; die Maskenpflicht gilt nicht in Schwimmbädern.

Die Verantwortlichen der Vereine tragen die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelungen, die zunächst bis zum 19. März 2022 gelten.

 

Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, 24.02.2022

 

Bild zur Meldung: Kurzanleitung als Bild