Aktuelles zur Verordnung über die befristeten Eindämmungsmaßnahmen
16.11.2021
Auf Grund der beschlossenen Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-Eindv), vom 12. November 2021, gelten nun folgende Regelungen für den Sport:
§ 18 – Sport i.V. mit § 7 – Zutrittsgewährung nach dem 2G-Modell für Kontaktsport-Regelung
- Ab dem 15.11.2021 ist die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb (Kontaktsport-Regelung) für Sportler ab 18 Jahren verpflichtend
- Für Sportler unter 12 Jahren ist keine Beschränkung vorgesehen, in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen reicht der Testnachweis, der auch in den Schulen erbracht wird
- Zuschauer bei Handballspielen sind entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg als Teilnehmer an Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zu betrachten. Auch hier gilt nach der Handhabung des Handball-Verbandes Brandenburg die 2G-Regelung als verbindlich! Anbringung eines deutlich erkennbaren Hinweises im Zutrittsbereich, dass der Zutritt nur nach 2G-Regelung gewährt wird
- Die Vereine sind verantwortlich für die Überprüfung der Voraussetzungen (Impfausweis, Zertifikat)
- Des Weiteren ist nach wie vor die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung - § 5 Kontaktnachweis – zu führen und der Gemeindeverwaltung 1x die Woche per E-Mail m.butter@neuenhagen-bei-berlin.de über alle Trainings- und Wettkampftage der Woche vorzulegen!