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Aktuelles zur Verordnung über die befristeten Eindämmungsmaßnahmen

16.11.2021

Auf Grund der beschlossenen Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen  (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-Eindv), vom 12. November 2021, gelten nun folgende Regelungen für den Sport:

 

§ 18 – Sport i.V. mit § 7 – Zutrittsgewährung nach dem 2G-Modell für Kontaktsport-Regelung

 

  • Ab dem 15.11.2021 ist die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb (Kontaktsport-Regelung) für Sportler ab 18 Jahren verpflichtend
  • Für Sportler unter 12 Jahren ist keine Beschränkung vorgesehen, in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen reicht der Testnachweis, der auch in den Schulen erbracht wird
  • Zuschauer bei Handballspielen sind entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg als Teilnehmer an Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zu betrachten. Auch hier gilt nach der Handhabung des Handball-Verbandes Brandenburg die  2G-Regelung als verbindlich! Anbringung eines deutlich erkennbaren Hinweises im Zutrittsbereich, dass der Zutritt nur nach 2G-Regelung gewährt wird
  • Die Vereine sind verantwortlich für die Überprüfung der Voraussetzungen (Impfausweis, Zertifikat)
  • Des Weiteren ist nach wie vor die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung -  § 5 Kontaktnachweis – zu führen und der Gemeindeverwaltung 1x die Woche per E-Mail m.butter@neuenhagen-bei-berlin.de über alle Trainings- und Wettkampftage der Woche vorzulegen!