Test-Strategie der SG

03.06.2021

Bitte beachten Sie die Einhaltung des Hygienekonzepts der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für die kommunalen Sportstätten.

 

Die gültige Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen nach §12 Sport erläuterten, hier nun die Nutzungsmodalitäten für die Sporthallen ab dem 01. Juni 2021:

 

Indoor:

Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist kontaktfreier Individualsport zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts 

1. den Zutritt steuert, 

2. Terminbuchungen vorsieht (laut gültigen Belegungsplan sind die Termine einzuhalten),

3. Personen mit Symptomen den Zutritt verweigert 

4. nur Personen (ab 6 Jahren) den Zutritt gewährt, die negativ getestet sind, 

5. die Kontaktnachverfolgung ermöglicht, 

6. die Einhaltung des Abstandsgebot jederzeit – auch durch eine Maximalzahl in    Abhängigkeit von der Raumgröße - absichert, 

5. Austausch der Raumluft vorsieht. 

 

Für die SG-Abteilungen bedeutet dies:

In geschlossenen Räumen muss auf Folgendes geachtet werden:

  • Jede Trainingsgruppe benennt einen Trainingsverantwortlichen, der die Dokumentation der Testnachweise und Kontaktnachverfolgung übernimmt. Wird kein Trainingsverantwortlicher gegenüber dem Abteilungsleiter benannt, kann für diese Trainingsgruppe kein Training stattfinden.
  • Der Trainingsverantwortliche übernimmt die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Zutritt wird nur für Aktive gewährt,
    1. die sich angemeldet haben/der Kontaktnachverfolgung zustimmen,
    2. keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen,
    3. negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind (

Genesene, 2-fach Geimpfte und Negativ-Getestete),

  • Die erforderlichen Negativtests sind den verantwortlichen TrainerInnen vorzulegen. Es werden Schnelltests und Selbsttests akzeptiert. Selbsttests müssen dann jedoch vor Ort unter Inaugenscheinnahme des Trainingsverantwortlichen durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Der Trainingsverantwortliche informiert nach Trainingsende zeitnah den Abteilungsleiter per Email, sms (schriftlich) dass alle TeilnehmerInnen und Verantwortliche negativ waren.
  • Die AbteilungsleiterInnen bestätigen der Gemeindeverwaltung jeden Freitag bis 14.00 Uhr per E-Mail an , dass die anwesenden Sportler einen Negativtest vorgelegt haben.
  • Die Personendaten aller Sportausübenden sind in einem Kontaktnachweis nach §1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erfassen und verschlossen aufzubewahren.
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen für unter 14-Jährige Sportlerinnen Sportler. Für Personen über 14 Jahren ist die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen untersagt. Toiletten dürfen genutzt werden.
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlerinnen und Sportlern,
  • regelmäßiges Lüften (nach 20 Minuten) muss erfolgen
  • Unser Hygienekonzept wird fortgeführt.

Hinweis:

  • ab 3. Juni: Ab diesem Tag gelten auch die Schultests für den Testnachweis im Sportbetrieb. Die Landesregierung erklärt: „Schülerinnen und Schüler können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen. […] Damit gilt die gleiche Regelung, wie in Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind von der Testpflicht auch hier befreit.“