Nutzungsbedingungen ab 1. Juni 2021

31.05.2021

Die Nutzungsbedingungen der Hallen der Gemeinde Neuenhagen geben wir hiermit zur Kenntnis:

 

Indoor

 

Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist kontaktfreier Individualsport zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts

1. den Zutritt steuert,

2. Terminbuchungen vorsieht (laut gültigen Belegungsplan sind die Termine einzuhalten),

3. Personen mit Symptomen den Zutritt verweigert

4. nur Personen den Zutritt gewährt, die negativ getestet sind (ab 6 Jahren),

5. die Kontaktnachverfolgung ermöglicht,

6. die Einhaltung des Abstandsgebot jederzeit – auch durch eine Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße - absichert,

5. Austausch der Raumluft vorsieht.

 

Die Personendaten aller Sportausübenden sind in einem Kontaktnachweis nach §1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erfassen!

Die Testpflicht soll weiterhin für die Öffnungen im Innenbereich gelten; die erforderlichen Negativtests sind den verantwortlichen Trainer/in vorzulegen! Der Gemeindeverwaltung ist zu bestätigen, dass die anwesenden Sportler einen Negativtest vorgelegt haben und jeden Freitag bis 14.00 Uhr per E-Mail an zu senden!

 

 

Für Personen über 14 Jahren ist die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen untersagt. Toiletten dürfen genutzt werden.

 

 

Bitte beachten Sie die Einhaltung des Hygienekonzepts der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für die kommunalen Sportstätten!