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Verzicht auf den außerordentlichen Beitrag für das Jahr 2021

07.02.2021

Auf Grund des ausfallenden Trainingsangebotes wäre der Vorstand den Mitgliedern gern so entgegen gekommen, dass für die Sport freien Monate kein Mitgliedsbeitrag zu leisten gewesen wäre.

Auf Grund unserer Satzung sind wir jedoch verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Es droht ansonsten der Verlust der Gemeinnützigkeit.

Daher hat der Vorstand entschieden für das gesamte Jahr 2021 auf den monatlichen Zusatzbeitrag, welcher für die Finanzierung der Kosten für die Sportstättennutzung erhoben wird, in Höhe von 2 € zu verzichten.